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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. Get a Dee Jay DJ Services, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

 

1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Angebote und Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Get a Dee Jay eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

 

3. Leistungen 

Get a Dee Jay bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Vertrag

(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal

(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Theken, Zelten und Drucksachen.

 

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

 

5. Preise

Alle in Angeboten und Vertrag genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich ohne MwSt, da Gemäß § 19 UStG kein Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer berechnet wird. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

 

6. Auftragsstornierung

Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dies,  dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen folgender Maßen gestaffelt sind:

bis 14 Tage nach Buchungsbestätigung frei.

 

Ab 6 Wochen vor Veranstaltung werden 25% des offenen Betrages als Stornogebühr verrechnet. 

 

Ab 4 Wochen vor Veranstaltung werden 50% des offenen Betrages als Stornogebühr verrechnet.

 

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Get a Dee Jay ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle bemüht sich Get a Dee Jay um einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Ist der Buchungseingang weniger oder mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14 Tage kostenloser Stornierung.

7. Leistungsstörungen

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Get a Dee Jay anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

 

8. Leistungsverzug

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist Get a Dee Jay berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Verpflegung des Disc Jockeys
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)  sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum Be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)  dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

 

12. Buchung eines Wunsch DJ’s
Es können bei Buchungen wunsch DJ’s angegeben werden. Sollte der gewünschte DJ an dem Tag verfügbar sein und die Veranstaltung bestätigen, wird der gewünschte DJ entsprechend eingebucht. Sollte der gewünschte DJ am gewünschten Termin nicht zur Verfügung stehen, wird ein anderer passender DJ für die gebuchte Feier eingeteilt. Des Weiteren kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass der gewünschte DJ auch am Veranstaltungstag die Feier durchführen wird, da es kurzfristig immer zu Ausfällen (Krankheit, Unfall, Verletzung etc.) kommen kann. In diesem Fall bemüht sich Get a Dee Jay darum einen neuen DJ bereit zu stellen. 

 

13. Zahlungsbedingungen
Nach Absprache mit Anzahlung. Dies wird, wenn so vereinbart, schriftlich im Vertrag festgehalten. Andernfalls ist die Rechnung spätestens bis 5 Tagen vor Veranstaltung zu begleichen.

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